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   BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05   

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https://dejure.org/2006,8155
BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05 (https://dejure.org/2006,8155)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2006 - IX B 56/05 (https://dejure.org/2006,8155)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - IX B 56/05 (https://dejure.org/2006,8155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Dabei ist ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht auch dann gegeben, wenn das FG bei seiner Wahrunterstellung einen Beweisantrag bescheidet, der so nicht gestellt worden ist, und damit die Form der Wahrunterstellung der beantragten Sachverhaltsaufklärung nicht gerecht wird (BFH-Beschluss vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Beweisantrag tatsächlich --wie vom FG einschränkend ausgelegt-- nur den Ablauf und die Ergebnisse von Gesprächen im Jahre 1996 betreffen sollte (mit der Folge, dass sie wegen der bereits im Januar 1996 erklärten Kaufabsicht nicht für diese Absicht ursächlich sein könnten) oder wegen einer insoweit fehlenden zeitlichen Einschränkung die Wahrunterstellung von Gesprächen nur im Jahre 1996 der beantragten Sachverhaltsaufklärung --auch hinsichtlich früherer Gespräche-- nicht gerecht wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 314).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Das sich daraus ergebende Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung ist insbesondere auch dann betroffen, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen hält und deshalb von einer beantragten Beweisaufnahme über diese (Indiz-)Tatsache absieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 1992 2 BvR 1179/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 254 f.; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1992 BVerwG 7 B 40.92, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71; vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153, m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Das sich daraus ergebende Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung ist insbesondere auch dann betroffen, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen hält und deshalb von einer beantragten Beweisaufnahme über diese (Indiz-)Tatsache absieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 1992 2 BvR 1179/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 254 f.; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1992 BVerwG 7 B 40.92, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71; vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Ob diese materiell-rechtliche Auffassung mit den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Einklang steht oder sich insoweit --wegen einer bis zum Kaufvertragsabschluss fehlenden Einstimmigkeit der Gesellschafter-- die von den Klägern geäußerten Zweifel ergeben, kann als materiell-rechtlicher Mangel nicht mit einer --hier ausschließlich erhobenen-- Verfahrensrüge i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht werden (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Verfahrensfehlerhaft abgelehnt ist ein Beweisantrag nämlich nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach Maßgabe der materiellen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 79, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Das sich daraus ergebende Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung ist insbesondere auch dann betroffen, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten (Indiz-)Tatsache bereits für erwiesen hält und deshalb von einer beantragten Beweisaufnahme über diese (Indiz-)Tatsache absieht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 1992 2 BvR 1179/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 254 f.; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1992 BVerwG 7 B 40.92, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 Nr. 71; vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 153, m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Zu Recht ist das FG --zugunsten der Kläger-- davon ausgegangen, dass der Beweisantrag (auf Vernehmung der Zeugen über den Hergang der Gespräche mit dem Bauamt) im Zusammenhang mit den vorher erfolgten Zeugenvernehmungen darauf gerichtet war, die Behauptung unter Beweis zu stellen, dass der Erwerber des streitigen Grundstücks seine Kaufabsicht erst nach den kurz vor der Veräußerung geführten Gesprächen mit dem Bauamt über sein auf dem Nachbargrundstück geplantes Bauvorhaben gebildet habe (vgl. zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 1992 5 StR 74/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 334).
  • BFH, 25.01.1989 - I R 205/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Inland - Grenzgänger - Aufenthalt während der

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Denn selbst wenn insoweit ein Verfahrensmangel in Betracht käme, wäre er nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unbeachtlich, weil darauf die angefochtene Entscheidung ausweislich ihrer weiteren Begründung nicht beruhen kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687; BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 29.11.2000 - I B 8/00

    Verfahrensmängel und Divergenz

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Denn selbst wenn insoweit ein Verfahrensmangel in Betracht käme, wäre er nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unbeachtlich, weil darauf die angefochtene Entscheidung ausweislich ihrer weiteren Begründung nicht beruhen kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687; BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
    Zwar ist ein Verfahrensfehler schon dann erheblich, wenn nur die Möglichkeit einer anderen Entscheidung des Gerichts besteht (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891).
  • BFH, 19.01.2000 - II B 41/99

    Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils

  • BFH, 19.06.1997 - V R 54/96

    Begründung des Verfahrensmangels durch Bezugnahme auf die Begründung der

  • BFH, 19.09.1985 - VII R 164/84

    Haftung wegen Steuerhinterziehung

  • BFH, 02.07.1992 - V B 41/92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Es darf insbesondere nicht von einem anderen als dem unter Beweis gestellten Sachverhalt ausgehen oder einen Sachverhalt zugrunde legen, durch den das Beweisvorbringen in seiner Bedeutung abgeschwächt oder irrelevant wird (BFH-Urteil vom 17.03.1994 - V R 92/91, BFH/NV 1995, 314; BFH-Beschlüsse vom 03.01.2006 - IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 27.10.2004 - XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.1980 - 4 C 34/79, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 241).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96).

    Die Unrichtigkeit dieser materiell-rechtlichen Auffassung des FG kann nicht mit der Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 954).

  • BFH, 22.07.2008 - II B 47/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).

    Die Unrichtigkeit der materiell-rechtlichen Auffassung des FG kann nicht mit der Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 954).

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

    aa) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96).
  • BFH, 31.10.2008 - II B 70/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Verletzung der

    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 14. Juli 2008 II B 5/08, BFH/NV 2008, 1815).

    Die Unrichtigkeit der materiell-rechtlichen Auffassung des FG kann nicht mit der Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 954).

  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

    a) Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595; vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Würdigung des FG bzw. die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung grundsätzlich nicht mit der Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO beanstandet werden kann (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660; vom 26. März 2002 VI B 280/01, nicht veröffentlicht; vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 100; siehe auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. August 2002 2 BvR 842/02, Deutsche Steuerzeitung 2002, 795).
  • BFH, 10.10.2007 - X B 45/07

    Mangelnde Sachaufklärung durch das FG

    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das FG im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder die Tatsache nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

    Auf die Erhebung eines von einem Beteiligten beantragten Beweises darf das Gericht im Regelfall nur dann verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen, oder die zu beweisende Tatsache nicht rechtserheblich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595; vom 3. Januar 2006 IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954; vom 10. Oktober 2007 X B 45/07, BFH/NV 2008, 96, und vom 19. Dezember 2007 X B 34/07, BFH/NV 2008, 597).
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